Viele Kinder benötigen kieferorthopädische Behandlungen. Diese kann für Eltern schnell teuer werden.
Hier kann Sie eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) für Ihr Kind unterstützen. Je nach Tarif übernimmt diese – neben den Kosten für kieferorthopädische Behandlung – z.B. auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung.
Achten Sie darauf, dass der Tarif, den Sie für Ihr Kind abschließen auch alle wichtigen Leistungen beinhaltet. Das können Kosten für Kieferorthopädie oder auch Tarife sein, die für alternative Angst- und Schmerzausschaltung mit Hypnose oder Akupunktur bezahlen.
Vorteile für Kinder
Deshalb lohnt sich eine frühe Zahnzusatzversicherung
In Deutschland benötigen immer mehr Kinder eine kieferorthopädische Behandlung. Diese kann oft sehr teuer werden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht immer zu 100 Prozent übernehmen. Damit Sie sich deshalb keine Sorgen machen müssen, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen beinhalten. Darüber hinaus sind je nach Tarif noch weitere Leistungen erhalten, wie z.B. Fissurenversiegelungen oder Zahnfüllungen.
Wenn die Milchzähne da sind
Schließen Sie rechtzeitig die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind ab
Sie fragen sich, ab welchem Alter Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen sollten? In der Regel können Sie warten, bis sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat.
Das ist meist mit drei Jahren der Fall. Dann sollten Sie sich um eine Zahnzusatzversicherung kümmern. Denn es ist wichtig, dass Sie die Zahnversicherung für Ihr Kind abschließen, bevor eine Fehlstellung im Kiefer oder eine andere Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wird. Hat der Kieferorthopäde bei Ihrem Kind eine Behandlung angeraten, bevor Sie die Versicherung abgeschlossen haben? Dann wird das Versicherungsunternehmen in der Regel die damit zusammenhängenden Behandlungen aus dem Leistungsumfang ausschließen und somit nicht bezahlen.
Bis zu welchem Lebensjahr gilt die Zahnversicherung für Kinder oder Jugendliche?
Kindern oder Jugendlichen werden die gleichen Tarife angeboten, die auch Erwachsene abschließen können. Unterschieden wird zwischen Tarifen, die ab dem 21. Lebensjahr Alterungsrückstellungen bilden (und daher zu diesem Zeitpunkt einen Beitragssprung haben) und den sogenannten Risikotarifen, die dies nicht tun (diese haben in der Regel günstigere Einstiegspreise, dafür zu fest gelegten Zeitpunkten Beitragssprünge). Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen sind bis zum 21. Lebensjahr sehr gut miteinander vergleichbar. Neben den Beiträgen sollten auch die Leistungen der Tarife betrachtet werden: Wie lange ist die Wartezeit, wie hoch ist die Zahnstaffel oder wie hoch sind die Erstattungshöchstgrenzen bei Kieferorthopädie?
Besonders im Kindesalter beschäftigt Eltern das Thema Kieferorthopädie, da dadurch hohe Kosten entstehen. Es empfiehlt sich für Eltern daher, sich frühzeitig mit dem Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder auseinanderzusetzen. Denn sind kieferorthopädische Maßnahmen einmal angeraten, werden sie von den meisten Versicherern nicht mehr übernommen. Zusätzlich ist es für Erwachsene von Vorteil, sich auch selbst mit dem Thema Kieferorthopädie zu befassen.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen, übernehmen die vereinbarten Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr, da eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel dann abgeschlossen ist.
Kann das Kind bei der ZZV der Eltern mitversichert werden?
Haben Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, dann können Sie Ihr Kind nachversichern. Dies ist innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Wenn Sie selbst bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung in demselben Tarif nachversichern. Sie sollten allerdings darauf achten, dass der Tarif Leistungen enthält, die für Ihr Kind wichtig sind, wie beispielsweise Kieferorthopädie. Natürlich können Sie Ihr Kind auch mit Gesundheitsprüfung in einem anderen Tarif oder bei einem anderen Anbieter versichern.
Ihr Andre Biesterfeldt