Die richtige Rechtsschutzdeckung während Schwangerschaft und Elternzeit

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Gerade die frohe Botschaft erhalten: ein Baby ist unterwegs. Meist will man diese Nachricht mit allen teilen.
Am nächsten Morgen auf dem Weg zum Arbeitsplatz wird schon überlegt, wie und wann man es dem
Arbeitgeber am besten mitteilt. Immerhin muss nun einiges beachtet werden: schwere körperliche Arbeit,
Nachtschichten, Überstunden…

All das muss nun gemeinsam mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Dieser ist verpflichtet, dafür Sorge
zu tragen, dass die Schwangerschaft durch die Ausübung des Berufes nicht gefährdet wird. Diese Pflicht
ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz. Eine werdende Mutter und während der Stillzeit steht man unter
besonderem Schutz.

Darüber darf sich der Arbeitgeber nicht hinwegsetzen. Die Einhaltung des Kündigungsschutzes, der
Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach, sind einzuhalten.

Nun gibt es allerdings Arbeitgeber, welche die Regelungen des Mutterschutzgesetzes missachten oder nach
anderen Gründen suchen um das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. In diesem Fall ist es wichtig
schnellstens eine Kündigungsschutzklage (innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) einzureichen.

Egal welche Partei am Ende Recht bekommt. Vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei Ihre Anwaltskosten in
der ersten Instanz selber tragen.

Anwalts- und Gerichtskosten können durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Als
Arbeitnehmer ist man also gut beraten, wenn man eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein
Berufsrechtsschutz wählt. Denn nicht nur während der Schwangerschaft, kann es zu unterschiedlichen
Rechtsstreitigkeiten kommen auch der Widereinstieg nach der Elternzeit kann einige Tücken mit sich
bringen – bei direkter Kündigung oder anderen Arbeitszeitmodellen. Dies kann natürlich beide Elternteile
betreffen. So ist es ratsam einen Familientarif abzuschließen. Um die Beiträge möglichst günstig zu
gestalten, empfiehlt es sich eine Variante mit Selbstbehalt zu wählen. Üblich sind hier 150 Euro Selbstbehalt
je Rechtsschutzfall.

Kombinieren lässt sich der Berufsrechtsschutz sehr gut mit dem Privatrechtsschutz. Bei diesem Baustein
kann man sich anwaltliche Unterstützung holen: bei der Durchsetzung eines KITA-Anspruches, Berechnung
von Elterngeld oder natürlich Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung bei der
Mutterschaftsgeldberechnung.

In der Regel besteht eine Wartezeit von 3 Monaten und bereits bestehende Rechtsstreitigkeiten sind
ausgeschlossen. Es lohnt sich also, sich frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und
unterschiedliche Rechtsschutzpakete anbieten zu lassen.

Im nächsten Artikel gibt es noch mehr Tipps zum Thema Rechtsschutz.

Ihre Laura Stephan

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