Wie ich bereits angekündigt habe, folgt hier nun der 2. Teil zum Thema Rechtsschutz. Im ersten Artikel habe ich Ihnen bereits einen kleinen Auszug aus dem Leistungsspektrum einer Berufsrechtsschutzversicherung gegeben. Heute möchte ich aufzeigen, welche Bereiche eine Rechtsschutzversicherung noch umfassen kann und wichtig für die Familie sein können.
Durch den modularen Aufbau vieler Rechtsschutzprodukte kann man sich nach persönlichem Bedarf sein Paket zusammenstellen. Häufig werden folgende Bausteine angeboten: Verkehrs-, Berufs-, Privat- und Immobilienrechtsschutz.
Die wohl bekannteste Rechtsschutzversicherung umfasst den Verkehrsbereich. Diese ist umfassender als man denkt. Denn nicht nur Autofahrer sind versichert, sondern auch der komplette öffentliche Verkehrsbereich. Die versicherten Familienmitglieder sind also sowohl als Fahrradfahrer, Fußgänger als auch als Fahrgast in Bus und Bahn versichert.
Beispielsweise, wenn das Kind mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg von der Schule, durch ein riskantes Fahrmanöver eines Autofahrers stürzt und dieser nun jegliche Schuld von sich weist. Hier können Forderungen wie Schmerzensgeld mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Natürlich sind auch die Abwehr von Rotlichtverstoßen und Geschwindigkeitsüberschreitung häufige Rechtsschutzleistungen.
Auch bei Streitigkeiten mit der Werkstatt wegen der Reparaturkosten oder Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Autokauf, kann man sich Unterstützung holen.
Wichtig ist, dass man einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz absichert und keinen Fahrer- oder Fahrzeugrechtsschutz. Der Preisunterschied ist hierbei meist gering und der Schutz um ein vielfaches höher.
Der neue Nachbar, der vor einiger Zeit noch freundlich grüßte, stört sich nun plötzlich an allem. Angefangen von dem neuen Zaun, der angeblich zu hoch ist bis hin zum Baum, der laut seiner Aussage auf sein Grundstück ragt. Jeder freundliche Gesprächsversuch scheitert, es führt nichts mehr an einem Anwalt vorbei. In diesen Fällen hilft die Immobilienrechtsschutzversicherung.
Auch als Mieter kann der Immobilienrechtsschutz, bei Streitigkeiten mit dem Vermieter z.B. bei Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfsnutzung, Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung, helfen.
Egal ob Mietwohnung oder Eigenheim wichtig ist beim Immobilienrechtsschutz, dass die Objekte privat und selbst genutzt werden. Für Vermietung oder gewerblich genutzte Objekte benötigt man erweiternden Versicherungsschutz.
Zum Thema Berufsrecht in Schwangerschaft und Elternzeit bin ich im ersten Artikel eingegangen. Häufige Themen sind unabhängig von Mutterschutz und Elternzeit, Ansprüche wegen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung bei Krankheit und natürlich Kündigungen. Auch hier sind im Familientarif die Kinder unter den bestehenden Voraussetzungen mitversichert – also auch bei Streitigkeiten mit dem Ausbildungsbetrieb.
Der Privatrechtsschutz bietet umfangreichen Versicherungsschutz z.B. bei Gewährleistungsansprüchen einer neu gekauften Waschmaschine, Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den Einkommenssteuerbescheid, eine falsche Telefonabrechnung oder auch bei Widerspruchsverfahren gegen Rentenbescheide.
Umfassende Tarife bieten auch einen Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht oder bei der Erstellung von Patientenverfügung. Meist kann man sich auch eine kostenfreie telefonische Auskunft über eine Anwaltshotline einholen.
Die Beiträge sind natürlich abhängig vom Umfang des Rechtsschutzpaketes. Auch hier kann man durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes sparen.
Die genannten Situationen können jeden treffen. Wie gut, wenn man dann die passende Absicherung hat und Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bezahlt bekommt.
Recht bekommen ohne Geld zu verlieren.
Ihre Laura Stephan